Ingo Feustel

Heilpraktiker
Stumpf 6 • 42929 Wermelskirchen

Praxisprofil

Praxis

  • Termine nach telefonischer Vereinbarung
  • Die Praxis befindet sich in modernen gepflegten Räumen
  • Zur Information und Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur - durch die rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegen - mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren, mit denen sie Verträge und Vereinbarungen über die Kassenärztliche Vereinigung getroffen haben abrechnen.

Nur in Sonderfällen kann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden, die im Einzelfall entschieden wird.

Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen. Sie können sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker orientieren.

Ausgehen müssen die Patienten von Behandlungskosten von 40-100 Euro, je nach Behandlungsmethode.

Privatkrankenversicherte

Privatkrankenversicherte sollten genau in ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt.

Grundsätzlich können sich Privatkrankenversicherte an der Gebührenverordnung orientieren.

Zusatzversicherte

Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung versichert sind, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie ihre Bedingungen gestaltet sind.

Je nach Versicherer variieren die Leistungen von:

  • Erstattung aller Heilpraktikerkosten
  • Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag
  • Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag

Grundsätzlich gilt aber, dass der Patient dem Heilpraktiker gegenüber selbst erst einmal zur Zahlung verpflichtet ist.

Einblick in die Praxisräume

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